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Ehe- und Familienrecht, Scheidung, Trennung u.v.a.

Ihr Anwalt für Ehe- und Familienrecht

Als Ihr Rechtsanwalt für Ehe- und Familienrecht stehe ich Ihnen in allen Fragen rund um Trennung und Scheidung, Unterhalt, Obsorge- und Kontaktrecht sowie Vermögensaufteilung kompetent zur Seite. Dabei setze ich mich für eine außergerichtliche Lösung ein, um Konflikte möglichst schnell und kosteneffizient zu lösen. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich sein, vertrete ich Ihre Interessen professionell und engagiert.

Ihr Anwalt für Ehe- und Familienrecht & Scheidung

Ehestreitszene - 2 Eltern streiten, das Kind hält sich die Ohren zu

Ehescheidung & Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens

Eine bevorstehende Ehescheidung stellt die Betroffenen vor eine Vielzahl von juristischen Problemen, deren Tragweite und Vernetzung ohne auf dieses Fachgebiet spezialisierte Rechtsberatung und Rechtsvertretung kaum überschaubar sind. Sollte keine einvernehmliche Scheidung zustande kommen, muss durch das Gericht geklärt werden, welchen „Streitteil“ das Verschulden an der unheilbaren Zerrüttung der Ehe trifft. Diese Entscheidung ist wesentlich für die Frage, ob und bejahendenfalls in welcher Höhe Sie Unterhalt an den anderen Ehegatten bezahlen müssen. In weiteren Verfahren muss das Gericht über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, gegebenenfalls auch über den Kindesunterhalt und den Umfang des Kontaktrechts, entscheiden.

Ein schwerer Fehler, den Sie bei bevorstehender Ehescheidung begehen können, ist, sich darauf zu verlassen, dass die durch Ihren Ehegatten beauftragte Rechtsvertretung auch Ihre Interessen beachtet und es daher zu einer Lösung kommen wird, mit der auch Sie gut leben können, ohne dass Sie Kosten für einen eigenen Anwalt aufzuwenden bräuchten. Langfristig kann Ihnen die fehlende anwaltliche Vertretung, in Form von überhöhten Unterhaltszahlungen oder Abgabe eines Unterhaltsverzichts, welcher den Verlust des Anspruchs auf Witwen(Witwer-)pension zur Folge hat, Verlust der (Ehe-)Wohnung, Entfremdung von den Kindern durch zu wenig Besuchsmöglichkeiten und Nachteilen bei der Aufteilung des ehelichen Vermögens und der ehelichen Ersparnisse, teurer kommen als die anwaltliche Vertretung in den jeweiligen Verfahren.

Sollte es bereits zu schweren Eheverfehlungen (z.B. Ehebruch, Tätlichkeiten, Auszug) durch Ihren Ehepartner gekommen sein, ist Zuwarten nicht ratsam, weil das Recht auf Scheidung wegen Verschuldens nur im Zeitraum von sechs Monaten ab der Kenntnis des Scheidungsgrundes geltend gemacht werden kann. Achtung: Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum ist Ehebruch nach wie vor eine schwere Eheverfehlung (§ 49 Ehegesetz)! Sollte es bereits zu einer Wegweisung aus der ehelichen Wohnung oder zur Erlassung von einstweiligen Verfügungen gekommen sein, ist sofortiges Handeln notwendig!

Ich stehe Ihnen in den Rechtsgebieten Scheidung, Unterhalt, Obsorge, Besuchsrecht sowie Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse mit Rat und Tat zur Verfügung.


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MMAg. Michael Sruc - Strafverteidiger in Wien

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Rechtsberatung biete ich in meinen Fachgebieten, unabhängig vom Streitwert der Causa, zum Pauschalpreis von EUR 80,00 inklusive USt pro begonnener halber Stunde an. Wenn Sie mich mit Ihrer Vertretung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren beauftragen, ist die Erstberatung kostenlos.

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